Tempo-30-Zone Ruopigenstrasse, Luzern
Auf der Ruopigenstrasse wurde aus Lärmschutz- und aus Verkehrssicherheitsgründen ein Tempo-30-Regime geprüft. Die VIAPLAN AG erstelle das notwendige Verkehrsgutachten gemäss Art. 32 Abs. 3 SVG. Das Gutachten hat abgeklärt und aufgezeigt, dass die Reduktion der Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h nötig, zweck- und verhältnismässig ist, obwohl es sich bei der Ruopigenstrasse um eine Gemeindestrasse 1. Klasse handelt. Das Gutachten diente der zuständigen Behörde als Grundlage für die Verkehrsanordnung.
Auftraggeber
Stadt Luzern, Tiefbauamt
Unsere Leistungen
- Situationsanalyse
- Massnahmenplanung (Signalisations- und Markierungsplan)
- Gutachten
Bearbeitungszeit
2019 - 2020
Projektziele
- Reduktion der Lärmbelastung
- Geschwindigkeitsregime an den ausbaugrad der Strasse und die Nutzungsansprüche anpassen.
- Verbesserung der Verkehrssicherheit
- Geringe Lärm- und Schadstoffemmissionen
- Verbesserung der Verträglichkeit des Verkehrs im Wohn- und Geschäftsquartier und Verbesserung der Aufenthalts- und Wohnqualität